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SiGeKo - Fachplaner Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination


Fachplaner Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Nach Baustellenverordnung (BaustellV) § 3 (1) haben Bauherren ausgebildete Koordinatoren für die Sicherheit an den Baustellen zu bestellen.

Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung selbst zu beauftragen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Vorhabens spielt dabei keine Rolle.

Wir haben die erforderliche Ausbildung und Erfahrung, diese Aufgaben wahrzunehmen, sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase.